Einen Arzttermin bekommen, ins Wartezimmer setzen, sich mit Fieber durch die Stadt schleppen – das war lange der einzige Weg zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Seit dem 7. Dezember 2023 ist die telefonische Krankschreibung in Deutschland eine dauerhafte Regelleistung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sie nach den Corona-Sonderregelungen fest verankert. Dieser Beitrag erklärt, wann sie greift, wo ihre Grenzen liegen und für wen sie sich lohnt – mit konkreten Regeln statt Allgemeinplätzen.
- Der Aufstieg der Telemedizin: Seit der eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) 2023 verpflichtend wurde, meldet die Praxis die Krankschreibung direkt digital an die Krankenkasse. Videosprechstunden dürfen Ärzte für bis zu 30 % ihrer Behandlungsfälle pro Quartal abrechnen. Der Vorteil für Patienten: kein Anfahrtsweg, kein Wartezimmer, weniger Ansteckungsrisiko.
- Was ist eine telefonische Krankschreibung? Sie ist eine AU, die der Arzt allein auf Basis eines Telefongesprächs ausstellt – ohne Video, ohne Praxisbesuch. Rechtsgrundlage ist die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA. Sie gilt bundesweit für gesetzlich Versicherte.
- Die harten Voraussetzungen:
- Der Patient muss in der Praxis bereits bekannt sein – Erstpatienten scheiden aus.
- Es dürfen nur leichte Erkrankungen ohne schwere Symptome vorliegen (z. B. Erkältung, Magen-Darm).
- Maximale Dauer: bis zu 5 Kalendertage. Eine Verlängerung ist telefonisch nur möglich, wenn die erste AU per Praxisbesuch oder Video entstand.
- Grenzen: Verdacht auf eine schwere oder unklare Erkrankung, notwendige Laborwerte oder eine körperliche Untersuchung schließen die telefonische AU aus. Der Arzt entscheidet im Einzelfall und kann jederzeit auf einen Termin bestehen.
Telefon, Video oder Praxisbesuch – der direkte Vergleich
| Kriterium | Telefon | Videosprechstunde | Praxisbesuch |
|---|---|---|---|
| Max. Dauer der AU | bis 5 Kalendertage | bis 7 Kalendertage (Erstbescheinigung) | keine feste Obergrenze |
| Neupatient möglich? | Nein | Ja | Ja |
| Körperliche Untersuchung | keine | eingeschränkt (Sicht) | vollständig |
| Kosten (gesetzlich Versicherte) | Kassenleistung | Kassenleistung | Kassenleistung |
| Geeignet bei | leichten, bekannten Beschwerden | leichten bis mittleren Beschwerden | allen Fällen, v. a. schweren |
Pro & Contra aus Sicht eines Arbeitnehmers:
Pro:
- Bequemlichkeit: Der Anruf gelingt vom Bett aus. Kein Anfahrtsweg, kein Wartezimmer voller anderer Kranker.
- Zeitersparnis: Statt eines halben Tages für Termin, Anfahrt und Wartezeit reicht oft ein Telefonat von wenigen Minuten während der Sprechzeiten.
- Flexibilität: Wer eingeschränkt mobil ist oder ländlich wohnt, erreicht seinen bekannten Hausarzt ohne lange Wege.
Contra:
- Nur für Bekanntes: Wer nicht Stammpatient ist, muss trotzdem in die Praxis oder in die Videosprechstunde.
- Kurze Frist: Nach 5 Tagen ist ohne persönlichen Kontakt Schluss – eine reine Telefon-Verlängerung gibt es nicht.
- Fehldiagnose-Risiko: Ohne Abhören oder Blutbild bleiben ernstere Ursachen leicht unentdeckt.
Pro & Contra aus Sicht eines Arbeitgebers:
Pro:
- Weniger Reibungsverluste: Der Mitarbeiter erreicht schneller eine Bescheinigung und kann sich früher erholen, statt einen halben Krankentag im Wartezimmer zu verlieren.
- Digitale Abwicklung: Über die eAU landet die Meldung ohnehin bei der Krankenkasse; der Arbeitgeber ruft sie elektronisch ab – kein gelber Zettel mehr nötig.
- Infektionsschutz: Kranke bleiben zu Hause, statt Kollegen im Büro anzustecken.
Contra:
- Weniger Prüfbarkeit: Ohne körperliche Untersuchung lässt sich die Echtheit schwerer einschätzen – wobei die AU rechtlich denselben Beweiswert hat wie eine im Wartezimmer ausgestellte.
- Kürzere Deckung: Da telefonisch nur 5 Tage möglich sind, kann sich die Planung bei längeren Krankheitsverläufen häufiger ändern.
- Kommunikation: Die AU-Meldung an den Betrieb bleibt Pflicht des Arbeitnehmers – spätestens am darauffolgenden Arbeitstag, bei Krankheit über 3 Kalendertage.
Häufige Missverständnisse
- „Jeder Arzt macht das für jeden.“ Falsch – nur für in der Praxis bekannte Patienten.
- „Ich kann beliebig lange telefonisch verlängern.“ Falsch – ohne persönlichen oder Video-Kontakt ist bei 5 Tagen Schluss.
- „Eine App per WhatsApp zählt.“ Ein reiner Chat ohne echtes ärztliches Gespräch erfüllt die G-BA-Vorgaben nicht.
Empfehlung
Die telefonische Krankschreibung ist ideal für Stammpatienten mit einer klaren, leichten Erkrankung wie Erkältung oder Magen-Darm-Infekt, die absehbar wenige Tage dauert. Ausdrücklich NICHT geeignet ist sie bei unklaren, starken oder länger anhaltenden Beschwerden, bei Verdacht auf etwas Ernstes oder wenn Sie neu in der Praxis sind – dann gehören Sie in die Videosprechstunde oder in die Praxis. Wer über die 5-Tage-Grenze hinaus krank bleibt, sollte frühzeitig einen persönlichen Termin einplanen, um die Verlängerung abzusichern.
FAQ
Kostet die telefonische Krankschreibung etwas? Für gesetzlich Versicherte ist sie beim eigenen Arzt eine Kassenleistung. Private App-Anbieter für Selbstzahler verlangen dagegen häufig eine Gebühr im niedrigen zweistelligen Bereich.
Bekomme ich weiterhin einen gelben Schein? In der Regel nicht: Die Praxis übermittelt die AU elektronisch (eAU) an Ihre Krankenkasse. Für Ihre Unterlagen erhalten Sie einen Ausdruck.
Kann ich mich rückwirkend telefonisch krankschreiben lassen? Eine Rückdatierung ist nur eng begrenzt und im Ausnahmefall möglich – melden Sie sich am besten am ersten Krankheitstag.
Gilt eine telefonische AU beim Arbeitgeber genauso viel? Ja. Sie hat denselben rechtlichen Beweiswert wie eine im Wartezimmer ausgestellte Bescheinigung.
Fazit:
Die telefonische Krankschreibung ist seit Dezember 2023 fester Bestandteil der Versorgung – praktisch, aber klar begrenzt: nur bekannte Patienten, nur leichte Erkrankungen, maximal 5 Tage. Für den grippalen Infekt am Montagmorgen ist sie ein echter Gewinn. Wer ernstere oder länger dauernde Beschwerden hat, kommt an der Praxis nicht vorbei. Kennt man die Regeln, spart man sich unnötige Wege und vermeidet böse Überraschungen bei der Verlängerung.